Maskenpflicht außerhalb des Schulgeländes

Der Krisenstab der Stadt Köln hat folgende Regelung in §1 der derzeit gültigen Allgemeinverfügung mit aufgenommen:

„Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben im Umkreis ihrer Schule mit einem Radius von 150m eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.“

Wir bitten um zwingende Beachtung dieser Regelung. 

Liebe Eltern,
seien Sie bitte den Kindern ein Vorbild und tragen Sie ebenfalls im Umkreis von 150m der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Bitte denken Sie daran, dass die Kontaktbeschränkungen auch vor den Schultoren gelten und Ansammlungen nicht erlaubt sind. Das Ordnungsamt wird dies kontrollieren.