Krankmeldung eines Kindes

Im Krankheitsfall ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind bei uns krankmelden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Ihrem Kind auf dem Schulweg
nichts passiert ist.

  • Bitte rufen Sie im Krankheitsfall morgens bis 8.00 Uhr bei uns im Sekretariat an (02203-2030270) und sprechen Sie ggf. auch auf den Anrufbeantworter. Dieser wird regelmäßig abgehört.
  • Falls Ihr Kind bei der OGS angemeldet ist, teilen Sie dies auch mit. Wir
    informieren die OGS.
  • Ist Ihr Kind auch an Folgetagen krank, so bitten wir um erneute telefonische Information, jeweils bis 8.00 Uhr des Krankheitstages.
  • Wenn ihr Kind wieder gesund ist geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit. Hierfür können Sie dieses Formular verwenden. --> Entschuldigungsformular
  • Bei einer Erkrankung von mehr als drei Tagen Dauer bitten wir um eine kurze ärztliche Bescheinigung.

„Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.“ Schulgesetz § 43 Abs. 2

Bei bestimmten ansteckenden Krankheiten (z.B. Röteln) benötigen wir eine Gesundschreibung durch den Arzt. Darüber sind die niedergelassenen Ärzte informiert.

Sie sollten Ihr Kind auf keinen Fall in die Schule schicken, wenn es Fieber hat oder deutlich krank ist (Magen-Darm-Probleme, Zahnschmerzen…).

Bitte beachten Sie, dass vor und nach den Ferien und an Brückentagen gleich am ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung notwendig ist.
Nur bei zuverlässiger Krankmeldung Ihres Kindes, durch Sie als Sorgeberechtigte, ist ein reibungsloser Ablauf des Schulvormittags gewährleistet.