Änderung der Maskenpflicht ab dem 2.11.2021

Liebe Eltern,
mit der heute eingetroffenen Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung Nordrhein- Westfalens ändern sich die Vorschriften für das Tragen von Masken im Unterricht.

Im Folgenden habe ich die Änderungen für Sie zusammengefasst:

  • Ab dem 02.11.2021 ist das Tragen einer Maske für die Kinder am festen zugewiesenen Sitzplatz im Klassenraum beim Unterricht und in der Lernzeit in der OGS nicht mehr verpflichtend.
  • Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
  • In allen anderen Bereichen des Schulgebäudes, beim Aufsuchen oder Verlassen des Sitzplatzes, auf den Fluren, in den Toiletten etc. besteht weiterhin Maskenpflicht für alle Schülerinnen und Schüler.
  • Auf dem Außengelände besteht für die Kinder weiterhin keine Maskenpflicht.
  • Im Falle einer Corona-Infektion wird für das infizierte Kind und die direkten Sitznachbarn vom Gesundheitsamt eine Quarantäne ausgesprochen.

Bleiben Sie gesund!

Liebe Grüße
Lutz Hassel, Schulleiter