Maskenpflicht ab 22.2.2021

Ab dem 22.2.2021 schreibt die Coronabetreuungsverordnung und die Allgemeinverfügung der Stadt Köln folgende Regelungen vor:

  • Alle Personen (Erwachsene und Kinder) sind verpflichtet auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude die ganze Zeit eine medizinische Maske  zu tragen.
  • Dies gilt ausdrücklich auch für den Unterricht und die Pausen auf dem Schulhof.
  • Die Regeln gelten für die OGS-Betreuung und die Notbetreuung entsprechend.
  • Dies gilt auch im Umkreis von 150m um die Schule. Eltern, die ihre Kinder zur Schule begleiten, müssen eine medizinische Maske tragen (vgl. Allgemeinverfügung der Stadt Köln).
  • Soweit Schüler der Grundschule aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden,
  • Nur zum Essen am festen Sitzplatz darf vorübergehend die Maske abgenommen werden.

Das Sekretariat ist weiterhin nur nach telefonischer Anmeldung für Sie geöffnet!

Bei Fragen oder anderen Anliegen rufen Sie bitte zuerst an (02203-20302770) oder schreiben eine Email (Heideschule@stadt-koeln.de). Vielen Dank