Änderung der Regelungen zum Infektionsschutz in den Schulen

Im Nachgang zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages über wichtige Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) alle Schulen über die daraus resultierenden Auswirkungen für den Schulbetrieb informiert.

1. Maskenpflicht in den Schulen

Bis Samstag, den 2. April 2022 gilt weiterhin eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule (§2 CoronaBetrVO).

Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

Diesen Appel des Schulministeriums schließen wir uns an und begrüßen es, wenn wir alle weiterhin freiwillig eine Maske in den Innenräumen tragen. Mit dieser Maßnahme können wir alle beruhigt ab dem 8.4. in die Osterferien starten.

2. Fortsetzung schulischer Testungen

Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.

Auch in der Folge dieses Beschlusses wird das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien nicht wiederaufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

Bis zu den Osterferien erhalten Sie jeweils 3 Selbsttest mit der Verpflichtung Ihre Kinder montags, mittwochs und freitags zuhause zu testen.