Grundschulen werden ab dem 15.06.2020 wieder für den Regelunterricht geöffnet

Liebe Eltern,

heute haben wir vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) die Mitteilung erhalten, dass Grundschulen ab dem 15.06.2020 wieder für den Regelunterricht öffnen. Dies soll unter, vom MSB neu festgelegten, infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen erfolgen.

Nun heißt es für uns, alle derzeit gut funktionierenden Konzepte und eingespielten Abläufe im Schulalltag und dem Lernen auf Distanz über den Haufen zu werfen und für die letzten zwei Schulwochen vor den Sommerferien alles wieder neu zu planen, Konzepte zu erarbeiten und zu gestalten. Dazu benötigen wir mit Sicherheit einige Tage.

Vorab möchte ich Ihnen schon einmal  die vom Ministerium verfügten Rahmenbedingungen darlegen:

  • Die bisherige Abstandswahrung tritt hinter das Konzept des MSBs, „konstante Lerngruppen zu bilden und durch deren Trennung Durchmischung zu vermeiden“, zurück. Für den Klassenraum reicht demnach regelmäßiges Lüften aus.
  • Der Unterricht wird möglichst gemäß Stundentafel erfolgen. Einschränkungen und Kürzungen können durch Personalmangel entstehen.
  • Der OGS-Betrieb wird ebenfalls wieder aufgenommen. Einschränkungen kann es hier aufgrund der personellen Kapazitäten, aber auch der Notwendigkeit der Bildung konstanter Gruppen geben.
  • Lerngruppen müssen konstant bleiben. Eine Durchmischung ist zu vermeiden. Dies lässt keine Religionsgruppen, etc., die aus verschiedenen Klassen zusammenkommen, zu.
  • Das Abstandsgebot gilt weiterhin auf dem Schulhof, im Gebäude außerhalb des Klassenraumes und Sanitärbereichen, also Plätzen, an denen es zur Durchmischung kommen kann. Hier wird weiterhin die Maskenpflicht gelten.
  • Um die  Durchmischung der Lerngruppen zu vermeiden, wird es fest zugewiesene Ein- und Ausgänge sowie zeitlich  gestaffelte Anfangs-, End- und Pausenzeiten geben.
  • „Wie bisher sollen Dritte, also auch Eltern, das Schulgelände nicht betreten.“(MSB)
  • Für Schülerinnen und Schüler, die zurzeit aufgrund von Corona-relevanten Vorerkrankungen vom Präsenzunterricht befreit sind, gilt die Befreiung weiterhin. Dies gilt ebenfalls für Schülerinnen und Schüler mit vorerkrankten Angehörigen im häuslichen Umfeld. Liegt eine Befreiung vor, werden diese Schülerinnen und Schüler weiterhin durch Lernen auf Distanz unterrichtet. Die Erledigung dieser Aufgaben ist gemäß Schulgesetz verpflichtend.
  • Erziehungsberechtigte müssen weiterhin verstärkt darauf achten, dass die Kinder vor dem Schulbesuch keine der bekannten Symptome einer Covid-19-Erkrankung aufweisen. 
  • Das Hygienekonzept bleibt bestehen. 
  • Die bisherige Notbetreuung endet mit dem 10.06.2020.

 

Unsere Umsetzungsmaßnahmen, wie wir den Neuregelungen der infektionsschutzrechtlichen Rahmenbedingungen Folge leisten werden, werden wir Ihnen Mitte nächster Woche zusammen mit dem genauen Stundenplan und weitere Informationen zu kommen lassen.

Bis dahin bleiben Sie gesund.

Ihr

Lutz Hassel, Schulleiter