Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz

Liebe Eltern,
soeben hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW erlassen, dass ab morgen (Donnerstag, den 2. Dezember 2012) in allen Schulen des Landes eine grundsätzliche Maskenpflicht, auch am Sitzplatz, gilt.

Ab dem 2.12.2021 gelten folgende Regelungen:

  • Wiedereinführung der Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude zu jeder Zeit. 
  • Quarantänemaßnahmen beschränken sich zukünftig in der Regel auf die infizierte Person.
  • Die Maskenpflicht betrifft auch die Betreuungsangebote am Nachmittag.
  • Es dürfen nur immunisierte oder getestete Personen (3G-Regel) an schulischen Terminen, hierzu zählt auch das Sekretariat, teilnehmen. Dabei darf ein Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, ein PCR Test nicht älter als 48 Stunden sein. Ein schriftlicher Nachweis ist bei Betreten des Schulgebäudes erforderlich.
  • Im Schulgebäude sind grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

 

Ich bitte Sie daher, Ihr Kind ab dem morgigen Schultag mit einer ausreichenden Anzahl entsprechender Masken auszustatten. Bitte geben Sie Ihrem Kind im Schulranzen mehrere Wechselmasken mit. Pflege und Austausch der Masken liegen im Verantwortungsbereich der Eltern.

Bleiben Sie gesund!

L. Hassel, Schulleiter