Verpflichtende Coronaselbsttest in der Schule

In den Schulen gibt es ab dem 12,4.2021 eine grundsätzliche Testpflicht  mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht und der Betreuung in der Schule teilnehmen.

Die Testpflicht wird in der CoronaBetreuungsverordnung (§1 Abs 2) geregelt.

An der Heideschule wurden vom Land die Selbsttests der Firma Siemens Healthcare (Clinitest Rapid COVID-19 Antigen-Test) geliefert. 

Der erste verpflichtende Selbsttest wird am Mittwoch, den 14.4.2021 mit allen Schülern und Betreuern der Notbetreuung durchgeführt.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW (https://www.schulministerium.nrw/selbsttests).