Notbetreuung am 7. und 8. Januar 2021

An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt.

In einer Zeit, in der das Infektionsgeschehen unseren Lebensalltag weiter stark beeinträchtigt und bislang noch auf einem hohen Niveau stattfindet, kommt es auch darauf an, Kontakte durch kluge und geeignete Maßnahmen zu reduzieren. 

Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung entschieden, dass an den öffentlichen Schulen in Nordrhein-Westfalen am 7. und 8. Januar 2021 unterrichtsfrei sein wird. 

An diesen beiden Tagen finden in den Schulen eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen.

Die Notbetreuung wird von Lehrkräften geleistet. Sofern die Notbetreuung den offenen Ganztag und weitere Betreuungsangebote umfasst, werden die Kräfte für die Ganztags- und Betreuungsangebote einbezogen. 

Der zeitliche Umfang der Notbetreuung richtet sich nach der allgemeinen Unterrichtszeit an den genannten Tagen. Die Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern, die auch sonst an Ganztags- und Betreuungsangeboten teilnehmen, umfasst diesen Zeitrahmen.

Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung. Bei der Einrichtung der Gruppen ist an diesen beiden Tagen das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern in den Räumen zu berücksichtigen. Für jede Gruppe wird eine Teilnehmerliste geführt.“ (SchulMail des MSB vom 23.11.2020)

Sollten Sie einen dringenden Notbetreuungsbedarf haben, geben Sie  bitte bis Freitag, den 18. Dezember um 10 Uhr das Antragsformular im Sekretariat der Schule ab.

--> Antrag auf Notbetreuung

Bitte bedenken Sie bei Ihren Überlegungen bezüglich einer Notbetreuung, dass

  • Ihr Kind während der gesamten Betreuungszeit eine Maske tragen muss.
  • neue Gruppen gebildet werden.
  • Ihr Kind die ganze Zeit 1,5m Abstand zu anderen Personen einhalten muss, d.h. ein gemeinsames Spielen ist nicht möglich.
  • es keinen Unterricht gibt.